Elternbeirat
Der Elternbeirat besteht aus den Elternvertretern der einzelnen Klassen und Gruppen des Kindergartens. Der Elternbeiratsvorsitzende trägt dem Vorstand und der Schulleitung die Anliegen der Elternschaft vor.
Der Elternbeirat:
Der Elternbeirat:
- soll das Vertrauensverhältnis zwischen Erziehungsberechtigten und Schule vertiefen und die Interessen der Erziehungsberechtigten vertreten
- repräsentiert die Eltern aller Klassen und Kindergartengruppen. Er kann zu Fragen, die die Schule betreffen, Stellung nehmen, Vorschläge machen und Anregungen geben.
- kann Ausschüsse und Kommissionen für bestimmte Aufgaben einsetzen, wie z.B. ein Festkomitee.
Letzte Aktualisierung: 15.10.2012







