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Geplanter Neubau
19.06.2013
 
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Informationen
Allgemeine Informationen zum Schulleben
Schülervertretung
Schülervertretung
Die Schüler wählen ab Klasse 3 in den ersten Schulwochen einen Klassensprecher, einen Vertreter, die Verbindungslehrer und die Schülersprecher.
Die Klassensprecher treffen sich zur Schülervertretersitzung (SV-Sitzung).
Elternarbeit


Eltervertretung
Die Eltern einer Klasse wählen einen Elternsprecher und einen Vertreter. Die Elternsprecher sind die Mitglieder des Elternbeirats und treffen sich regelmäßig.

Elternabend
Es finden zwei reguläre Elternabende pro Schuljahr statt. Zusätzlich können Elternabende auf Wunsch der Eltern oder Lehrer eingerichtet werden.

Elternsprechtag
An zwei Abenden im Jahr finden Elternsprechtage statt, an denen sich die Eltern bei den Fachlehrern über den Leistungsstand ihrer Kinder informieren können.
An den Elternsprechtagen stehen auch Mitarbeiter der Verwaltung für Auskünfte allgemeiner Art zur Verfügung.
Postmappe
Jeder Schüler hat eine Postmappe erhalten, in der Elternbriefe, Informationen etc. mitgeführt werden.
 
Versäumnisse / Krankheit
Das Sekretariat oder der Klassenlehrer sollten unbedingt noch am gleichen Tag über fehlende Schüler informiert werden. (Schulbus)
Schüler können telefonisch im Sekretariat krankgemeldet werden. Eine schriftliche Entschuldigung ist in jedem Fall nachzureichen.
 
Erste Schulwoche
In der ersten Schulwoche findet kein Nachmittagsunterricht statt.
 
Arbeitsgemeinschaften
Die Schüler werden vom Klassenlehrer über die angebotenen Arbeitsgemeinschaften informiert und melden sich mit einem Formular an. Diese Anmeldung ist verbindlich.
Jegliche Änderung ist unbedingt mit dem entsprechenden Lehrer abzusprechen. (Schulbus)
Regulärer Unterricht und Förderunterricht haben Vorrang vor den Arbeitsgemeinschaften.
 
Förderunterricht
Es gibt Förderunterricht in der Grundschule in Deutsch und Mathematik, in der Sekundarstufe Französisch für Schülerinnen und Schüler, die damit nicht in der 6.Klasse begonnen haben. Je nach Möglichkeit der Schule kann es Förderangebote in Deutsch und Mathematik für die Klasse 5 bzw. 6 geben. Die Fachlehrern melden die entsprechenden Schüler. Förderunterricht hat Vorrang vor Arbeitsgemeinschaften.
Der Förderunterricht beginnt soweit möglich in der zweiten Schulwoche.
 
Arabischunterricht
Im Arabischunterricht werden die Schüler in Gruppen (Arabisch Muttersprache und Arabisch Fremdsprache) unterrichtet. Die Einteilung nehmen die Arabischlehrer vor. Fragen hierzu richten Sie bitte direkt an die Koordinatorin für den Arabischunterricht.
 
Islam / Ethikunterricht
Muslimische Schüler nehmen am Islamunterricht teil.
Für Schüler, die nicht oder nicht ausreichend Arabisch sprechen bzw. lesen und schreiben können, ist eventuell ein kostpflichtiger Unterricht in deutscher Sprache möglich. Dies kann nicht verbindlich zugesagt werden.
Schüler, die nicht am Islamunterricht teilnehmen, haben Ethikunterricht.
 
Französischunterricht ab Klasse 6
Für Hauptschüler ist die Teilnahme am Französischunterricht nicht verbindlich. Aus Aufsichtsgründen bleiben sie jedoch im Klassenraum.
Für Realschüler und Gymnasiasten ist die aktive Teilnahme am Französischunterricht verpflichtend.
 
Epochaler Unterricht
In einstündigen Fächern kann der Unterricht epochal erteilt werden. Die Noten sind in jedem Fall versetzungsrelevant, auch wenn der Unterricht im ersten Halbjahr erteilt wurde.
 
Klassenarbeiten
Die Termine für die Klassenarbeiten in den Klassen 5 – 10 werden den Schülern von den Fachlehrern mitgeteilt. Es werden i.d.R. nicht mehr als 3 Klassenarbeiten pro Woche geschrieben. Die Klassenarbeiten sind eine Woche vorher anzukündigen.
Alle Klassenarbeiten und Tests müssen von den Eltern unterschrieben werden.
 
Schulbücher
Die Schulbücher werden kostenlos ausgeliehen und vom Klassen- bzw. Fachlehrer ausgeteilt. Als Garantie ist mit der Anmeldung ein Betrag zu hinterlegen (Grundschule 400 AED, Sekundarstufe 800 AED). Einige Schulbücher werden von den Schülern gekauft. (Englisch Workbook, Französisch Cahier d’activité, Arabischbücher etc.) Darüber erhalten Sie eine Rechnung.
 
Hausaufgaben
Bei mehrmals nicht gemachten Hausaufgaben erhalten die Eltern eine Information vom Fachlehrer. Diese ist nach Kenntnisnahme unterschrieben zurückzugeben.
 
Pausenregelung
Während des Unterrichtsvormittages dürfen die Schüler das Schulgelände nur nach Absprache mit den Lehrpersonen verlassen.
Schüler dürfen sich nach Unterrichtsende nicht mehr auf dem Schulgelände aufhalten, da Aufsicht und Versicherungsschutz dann nicht mehr gewährleistet sind.
In den kleine Pausen gehen die Schüler nicht auf den Hof.
In den großen Pausen verlassen die Schüler die Klassenräume und gehen auf den Schulhof. Sie werden dort von der aufsichtsführenden Lehrkraft betreut.
Den Anweisungen der aufsichtsführenden Lehrer ist unbedingt Folge zu leisten.
 
Klassenfahrten
In der Regel fahren die Klassen 4,5,7 und 9 einmal im Jahr weg. Der Termin für die Klassenfahrten wird zentral festgelegt. Die Klassenlehrer führen die Klassenfahrten gemeinsam durch.  
Einverständniserklärung
Es ist aus Haftungsgründen wichtig, dass für bestimmte Veranstaltungen, Ausflüge und Fahrten schriftliche Einverständniserklärungen ausgefüllt werden. Bitte füllen Sie diese immer vollständig aus und geben Sie sie rechtzeitig an den Klassenlehrer zurück.
 
Kleiderordnung
Im Emirat Sharjah gibt es eine Kleiderordnung, an die sich die Schüler halten sollten. (kein Minirock, Top, kurze Hosen, nicht bauchfrei)
 
Ramadan
Im Ramadan gibt es geänderte Unterrichtszeiten. Die Unterrichtsstunden sind verkürzt und der Unterricht endet früher. Die genauen Unterrichtszeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Informationen zum Schulbus
Für den täglichen Transport der Kinder von zu Hause zur Schule bietet die Schule in bestimmte Gebiete (z.B. Sharjah, Mirdif, Rashidiya) einen Schulbus-Service an. Dieser wird vom Buskoordinator Herrn Juma Khan ( Tel.: 050 3901156) organisiert
Fragen oder Änderungswünsche bitte direkt entsprechend weiterleiten.
An- und Abmeldungen erfolgen über das Sekretariat.
Mit der Anmeldung zum Schulbus erkennen die Erziehungsberechtigten die gültige Busordnung an.
Die eingesetzten Schulbusse sind zum Teil Eigentum der Schule, zum Teil angemietete Busse.
 
Organisation
Zu Beginn des Schuljahres werden entsprechend der Anmeldungen die Fahrstrecken der Buslinien festgelegt. Die Kinder werden dann zu genau bestimmten Uhrzeiten morgens zu Hause abgeholt und zur Schule gebracht.
Nach Unterrichtsschluss bringen diesselben Busse die Kinder nach Hause.
 
Busordnung
Für das Verhalten der Kinder im Schulbus sind die Eltern verantwortlich. Die Anweisungen der Busfahrer und der Begleitpersonen (Conductors) müssen befolgt werden.
Schüler, die normalerweise mit dem Schulbus fahren, dürfen grundsätzlich nur mit Genehmigung der Eltern ab- oder umgemeldet werden. Dies kann telefonisch passieren.
Bitte melden Sie Ihr Kind im Sekretariat ab, wenn es ausnahmsweise nicht den Bus benutzt, da die Lehrer, die Busaufsicht haben, fehlende Kinder sonst vergeblich suchen.
 
Abholen Frühbusse:
Die Schüler stehen pünktlich zur angegebenen Abholzeit vor ihrem Haus oder Compound. Die Busfahrer klingeln nicht und informieren die Schüler auch nicht telefonisch von der Abfahrt des Busses.
 
Abfahrt der Busse
Alle Schüler, die mit dem Bus nach Hause fahren, begeben sich zügig zum Tor am Sportplatz und steigen in ihre Busse. Die Aufsicht kontrolliert alle Busse vor der Abfahrt.
 
Regeln im Bus:
Alle Schüler schnallen sich an und bleiben während der Fahrt angeschnallt.
Es ist verboten, die Füße auf die Sitze zu legen. Die Schüler sammeln ihren Abfall ein.
Schüler erteilen den Busfahrern keine Anweisungen. Die Busfahrer dürfen nicht von ihrer Route abweichen, um an einer Tankstelle einzukaufen, da dann der Versicherungsschutz nicht gewährleistet ist. Den Anweisungen des Busfahrers und des Busbegleiters ist Folge zu leisten.


Schüler, die sich nicht an die Regeln halten, können von der Benutzung des Busses ausgeschlossen werden.
Schulabschlüsse an der Deutschen Schule Sharjah
Schulabschlüsse Sekundarstufe I an der Deutschen Schule Sharjah


Die Schülerinnen und Schüler können folgende Schulabschlüsse erwerben:
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9
  • Realschulabschluss nach Klasse 10
  • Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe nach Klasse 10

Die Vergabe der Schulabschlüsse erfolgt im Rahmen eines zentralen Abschlussverfahrens der Sekundarstufe I, das vom Bundesland Thüringen organisiert wird. Die schriftlichen Prüfungen finden Anfang März, die mündlichen Prüfungen Ende Mai statt.


Die mündlichen Prüfungen werden unter Vorsitz eines Prüfungsbeauftragten der Kultusministerkonferenz (KMK) durch die Fachlehrer der DS Sharjah durchgeführt.

Die Zeugnisse sind dann den Zeugnissen jeder staatlichen Schule in Deutschland gleich gestellt.

Der Antrag der Deutschen Schule Sharjah, das Abschlussverfahren der Sekundarstufe I ab dem Schuljahr 2005/2006 selbstständig durchführen zu können, ist von der KMK genehmigt worden.