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05.09.2010
 
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Gebührenordnung
Gebührenordnung ab dem Schuljahr 2010/11
Gebührenordnung der Deutschen Schule Sharjah
Gültig ab dem Schuljahr 2010/11

Die Deutsche Schule Sharjah erhebt für den Besuch des Kindergartens und der Schule Gebühren und Schulgelder nach den Regelungen dieser Gebührenordnung. Mit der Anmeldung eines jeden Kindes wird diese Gebührenordnung sowie die Schulgeldzahlung in voller Höhe akzeptiert.

1. Aufnahmegebühr

Für die Anmeldung eines Kindes wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 2.000,- Dhs. erhoben, die nach Bestätigung der Anmeldung durch die Schulleitung zur Zahlung fällig wird. Meldet eine Familie mehrere Kinder gleichzeitig an, werden für das erste Kind 2.000,- Dhs. erhoben, für jedes weitere Kind 500 Dhs,-. Die Aufnahmegebühr wird nicht zurückerstattet.

2. Jährliche Wiedereinschreibegebühr

Für jedes angemeldete Kind wird bis zum 1. Mai eine Wiedereinschreibegebühr von 1.000,- Dhs. erhoben, die auf das Schulgeld des kommenden Schuljahres angerechnet wird. Wird diese Gebühr nicht rechtzeitig bezahlt, gilt das Kind zum Ende des Schuljahres als abgemeldet. Die Wiedereinschreibegebühr wird nicht zurückerstattet. Um die Planung des Bustransportes sicherzustellen, sollten die Eltern der Kinder, die den Schulbus für das folgende Schuljahr benötigen, die Schulleitung bis zum 1.Mai informieren, anderenfalls kann ein Platz im Schulbus nicht garantiert werden.

3. Schulgeld im Schuljahr 2010/2011

a) Kindergarten: 17.500,- Dhs.
b) Vorschule: 18.000,- Dhs.
c) Grundschule (Klassen 1- 4): 29.000,- Dhs.
d) Orientierungsstufe (Klasse 5): 31.000,- Dhs.
e) Sekundarstufe I (Klassen 6 bis 10): 33.000,- Dhs.

4. Bücherdeposit

Für die kostenlose Ausleihe der Schulbücher in den Klassen 1-10 ist bei Anmeldung an der Schule eine Sicherheitsleistung (Bücherdeposit) zu hinterlegen, die nach Abmeldung von der Schule und unbeanstandeter Rückgabe der Bücher zurückgezahlt wird. Die Höhe des Bücherdeposits beträgt für die Grundschule: 400,- Dhs. und für die Sekundarstufe I 800,- Dhs.

5. Bustransport

Für den täglichen Bustransport zu den regulären Schulzeiten werden folgende Busgebühren erhoben (Jahresbeiträge):
Dubai - Sharjah Bus: 8.100,- Dhs.*
Sharjah - Sharjah Bus: 7.100,- Dhs.*
Gebühren für den Bus ab/bis Ras Al Khaimah und Umm Al Quwain: auf Anfrage *
*Wenn zwei oder mehr Kinder einer Familie den Bus benutzen, wird eine Ermäßigung von 10 % auf die Gesamtsumme der Busgebühren gewährt.

6. Abmeldungen:

Berechnung der Schulgebühren/ Berechnung der Busgebühren Die Abmeldung eines Kindes muss der Schulleitung mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist (zum Ende eines Monats) vor dem Verlassen der Schule schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Abmeldung während eines laufenden Monats, wird sie erst zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird das Schulgeld bzw. das Busgeld entsprechend der Frist einbehalten. Mit der Abmeldung erfolgt zugleich der Austritt aus dem Verein.

7. Zahlungsfristen für Schulgebühren und Busgebühren

Werden die Gebühren zu 100% im Voraus bezahlt (bis 31.08.), wird auf das Schulgeld 3 % Skonto gewährt. Andernfalls sind die Gebühren per Scheckeinreichung in folgenden Raten zu bezahlen:

Zahlungsfrist: Kindergarten; Vorschule; Grundschule; Orientierungsstufe; Sek. I
alle Beträge in Dirhams (Dhs.)
1. Rate :bis zum 31.08. 4.375, - ; 4.500, -; 7.250,-; 7.750,-; 8.250,-
2. Rate :bis zum 31.10. 4.375,- ; 4.500,- ; 7.250,-; 7.750,-; 8.250,-
3. Rate :bis zum 31.01. 4.375,- ; 4.500,- ; 7.250,-; 7.750,-; 8.250,-
4. Rate :bis zum 31.03. 4.375,-, 4.500,- , 7.250,-, 7.750,- 8.250,-

Zahlungsfrist: Busgebühr Sharjah, Busgebühr Dubai
alle Beträge in Dirhams (Dhs.)
1. Rate :bis zum 31.08. 1.775,-; 2.025,-
2. Rate :bis zum 31.10. 1.775,-; 2.025,-
3. Rate :bis zum 31.01. 1.775,-; 2.025,-
4. Rate :bis zum 31.03. 1.775,-; 2.025,-

Im Falle einer Anmeldung während des Schuljahres erfolgt die Zahlung der Gebühren nach Vereinbarung. Die Schul- und Busgebühren werden anteilig der verbleibenden Monate berechnet. Ein Schuljahr entspricht 10/10 (d.h. 10 Monaten).
Liegt der erste Tag des Schulbesuches bzw. der Busbenutzung in der ersten Monatshälfte (1.-15. eines Monats) wird der Monat voll berechnet, liegt er in der zweiten Monatshälfte (16. bis Ende eines Monats) wird dieser Monat nur zur Hälfte berechnet.

8. Zahlungsmöglichkeiten

Die Gebühren sollen in Dirhams entweder zu 100% im Voraus oder entsprechend der Raten per Scheckeinreichung bezahlt werden. Sie können nach vorheriger Absprache mit der Buchhaltung auch in Euro gezahlt werden, nach dem jeweils gültigen Umrechnungskurs. Falls die Schecks nicht einlösbar sein sollten, wird der Aussteller entsprechend der lokalen U.A.E.- Gesetze zur Verantwortung gezogen und die Kinder können zeitweilig vom Schulbesuch ausgeschlossen werden.

9. Mahnverfahren:

Bei Fristüberschreitung wird ein Säumniszuschlag in Höhe von 100,- Dhs. pro angefangener Monat und Kind berechnet, der schriftlich in Rechnung gestellt wird. Bei Nichtzahlung auch nach diesem Schreiben behält sich der Vorstand vor, das Kind (die Kinder) vom Unterricht bzw. vom Kindergarten auszuschließen.

Letzte Aktualisierung: 31.03.2010
Gebührenordnung der Deutschen Schule Sharjah im Schuljahr 2009/10
Die Deutsche Schule Sharjah erhebt für den Besuch des Kindergartens und der Schule Gebühren und Schulgelder nach den Regelungen dieser Gebührenordnung.

1. Aufnahmegebühr
Für die Anmeldung eines Kindes wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 2000 Dhs. erhoben, die nach Bestätigung der Anmeldung durch die Schulleitung zur Zahlung fällig wird. Meldet eine Familie mehrere Kinder gleichzeitig an, werden für das erste Kind 2000 Dhs erhoben, für jedes weitere Kind 500 Dhs. Die Aufnahmegebühr wird nicht zurückerstattet.


2. Jährliche Wiedereinschreibegebühr
Für jedes angemeldete Kind wird bis 1. Mai eine Wiedereinschreibegebühr von 1000 Dhs. erhoben, die auf das Schulgeld des kommenden Schuljahres angerechnet wird. Wird diese Gebühr nicht (rechtzeitig) bezahlt, gilt das Kind mit Ende des Schuljahres als abgemeldet. Die Wiedereinschreibegebühr wird nicht zurückerstattet.
 
3. Schulgeld im Schuljahr 2009/2010
a) Kindergarten 17500,-Dhs.  
       
b) Vorschule 18.000,-Dhs.  
       
c) Grundschule (Klassen 1- 4) 29.000,-Dhs.  
       
d) Orientierungsstufe
(Klassen 5)
31.000,-Dhs.  
       
e) Sekundarstufe I (Klasse 6 bis 10) 33.000,-Dhs.    
 

4. Bücherdeposit
Für die kostenlose Ausleihe der Schulbücher in den Klassen 1-10 ist bei Anmeldung an der Schule eine Sicherheitsleistung (Bücherdeposit) zu hinterlegen, die nach Abmeldung von der Schule und unbeanstandeter Rückgabe der Bücher zurückgezahlt wird. Die Höhe des Bücherdeposits beträgt für die
Grundschule 400,- Dhs. und für die
Sekundarstufe I 800,- Dhs.
 

5. Bustransport
Für den täglichen Bustransport zu den regulären Schulzeiten werden folgende Busgebühren erhoben (Jahresbeiträge):
a) Dubai - Sharjah Bus 8.100,- Dhs.*  
b) Sharjah - Sharjah Bus 7.100,- Dhs.*  
* Wenn zwei oder mehr Kinder einer Familie den Bus benutzen, wird eine Ermäßigung von 10 % auf die Gesamtsumme der Busgebühren gewährt.

6. Abmeldungen: Berechnung der Schulgebühren/ Berechnung der Busgebühren /
Die Abmeldung eines Kindes muss der Schulleitung mindestens 30 Tage (zum Ende eines Monats) vor dem Verlassen der Schule schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Abmeldung während eines laufenden Monats, wird sie erst zum Ende des folgenden Monats wirksam. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird das Schulgeld bzw. das Busgeld entsprechend der Frist einbehalten. Die Wiedereinschreibegebühr kann nicht zurückerstattet werden.


7. Zahlungsfristen für Schulgebühren und Busgebühren
Die Gebühren müssen im Voraus vor Beginn des Schuljahres bezahlt werden.
Dies kann wie folgt geschehen:
  1. Die Gebühren für das gesamte Schuljahr vor Beginn des Schuljahres (zahlbar bis 15. August) als Scheck oder bar.
  2. Die eine Hälfte der Gebühren vor Beginn des Schuljahres (zahlbar bis 15. August) als Scheck oder in bar und die andere Hälfte als Scheck vordatiert zum 1. Februar des nächsten Jahres.
Bei Barzahlung sind die Öffnungszeiten der Schule zu beachten.

Im Falle einer Anmeldung während des Schuljahres erfolgt die Zahlung der Gebühren nach Vereinbarung. Die Schul- und/oder Busgebühren werden anteilig der verbleibenden Monate berechnet. Ein Schuljahr entspricht 10/10 (d.h. 10 Monaten).
Ist der erste Tag des Schulbesuches bzw. der Busbenutzung in der ersten Monatshälfte (1.-15. eines Monats) wird der Monat voll berechnet, ist er in der zweiten Monatshälfte (16. bis Ende eines Monats) wird der Monat nur zur Hälfte berechnet.


8. Zahlungsmöglichkeiten
Die Gebühren sollen in Dirhams gezahlt werden. Sie können nach vorheriger Absprache mit der Buchhaltung auch in Euro gezahlt werden, nach dem jeweils gültigem Umrechnungskurs.
Die ausgestellten Schecks müssen gedeckt sein, weil sie von der Schule zum gegebenen Zeitpunkt bei der Bank eingelöst werden.
Falls die Schecks nicht einlösbar sein sollten, wird der Aussteller entsprechend der lokalen U.A.E.- Gesetze zur Verantwortung gezogen und die Kinder können zeitweilig vom Schulbesuch ausgeschlossen werden.


9. Mahnverfahren
Die ausgestellten Rechnungen für die Schul- bzw. Busgelder müssen umgehend entsprechend der Zahlungsfristen beglichen werden. Jede Zahlungsverzögerung über die festgelegten Fristen hinaus wird gemahnt und mit jeweiligen Mahngebühren versehen.
Die Deutsche Schule Sharjah berechnet ab der 1. Mahnung zusätzlich je 150,- Dhs Mahngebühr pro Kind. Das Mahnverfahren und dessen Konsequenzen sind nach folgendem Prinzip festgelegt:
Verfahren Mahn-Termin Konsequenz
Zahlungserinnerung 2 Kalenderwochen nach Fälligkeit der Rechnung Ankündigung der Mahngebühr für die Mahnungen
Erste Mahnung
(150 Dhs. Mahngebühr)
2 Kalenderwochen nach Fälligkeit der Zahlungserinnerung Mitteilung, dass kein Schulzeugnis ausgestellt wird, falls Zahlung nicht erfolgt
Zweite Mahnung
(weitere 150 Dhs. Mahngebühr)
2 Kalenderwochen nach Ausstellung der ersten Mahnung Androhung eines möglichen Ausschlusses des Schülers aus der Schule*, falls Zahlung nicht erfolgt
Ausschlussverfahren 2 Kalenderwochen nach Ausstellung der zweiten Mahnung Dem Schüler kann auf Beschluss des Vorstandes der Schulbesuch und die Teilnahme am Schulunterricht untersagt werden.**
* bzw. des Kindes aus dem Kindergarten
** Dem Kind kann auf Beschluss des Vorstandes der Kindergartenbesuch untersagt werden.

Diese Gebührenordnung ersetzt die vorherige vom 24. Februar 2008 mit sofortiger Wirkung.


Letzte Aktualisierung: 20.10.2009